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Gedenkstätten und Schule

In einer Zeit des gesamtgesellschaftlichen Rechtsrucks und der Verharmlosung des Nationalsozialismus ist es von entscheidender Bedeutung, dass Schulen ihrer Verantwortung gerecht werden, die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus wachzuhalten und die Werte einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft zu vermitteln. Wolfgang Rall (Bürgerbündnis Angermünde) sagte treffend: „Es versteht sich nichts von selbst“. In diesem Sinne ist es unerlässlich, dass Schüler*innen durch den Besuch von Gedenkstätten eine tiefere Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen erleben und damit konfrontiert werden.

Der Stellenwert von Gedenkstättenbesuchen im Schulkontext

Der Besuch von Gedenkstätten darf nicht als beiläufiges Ereignis betrachtet werden, sondern muss einen hohen Stellenwert im Bildungssystem einnehmen. Jeder Quadratzentimeter dieser Orte ist durchtränkt von Elend, Hass und Blut und zeugt von den Gräueltaten, die damals begangen wurden. Gedenkstättenbesuche müssen überfordern, denn nur durch die tiefgreifende Konfrontation mit dem Grauen der Vergangenheit können Schüler*innen die Notwendigkeit der Verhinderung solcher Verbrechen in der Zukunft verstehen.

Vor- und Nachbereitung

Ein Gedenkstättenbesuch erfordert eine intensive Vor- und Nachbereitung. Dies schließt eine grundlegende Vorbereitung zum angemessenen Verhalten bei einem Besuch eines solchen Ortes ein. Darüber hinaus ist eine inhaltliche Auseinandersetzung zu den historischen Hintergründen und den damaligen Geschehnissen notwendig. Gespräche auf Augenhöhe mit dem pädagogischen Fachpersonal sind hierbei unerlässlich. Die Schüler*innen sollen sich in einem angemessenen Rahmen an die Inhalte herangeführt werden und genügend Zeit zur Sensibilisierung im Rahmen des Unterrichts bekommen.

Interdisziplinäre Aufbereitung und wertebildende Fächer

Eine interdisziplinäre Aufbereitung einer Gedenkstättenfahrt, die nicht nur auf das Fach Geschichte beschränkt ist, sondern sich auf alle Unterrichtsfächer gleichermaßen bezieht, insb. in den Fächern Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde/Religion, Deutsch, Biologie, Kunst und Musik, ist von großer Bedeutung. Es geht darum, die Schüler*innen nicht nur mit historischen Fakten zu konfrontieren, sondern ihnen auch ethische und moralische Leitlinien zu vermitteln.

Frühzeitige Sensibilisierung und Prävention

Der Aufstieg rechtsextremer Jugendorganisationen, wie z.B. der Jungen Alternative sowie den Jungen Nationalisten, zeigt, dass Schulen frühzeitig präventiv tätig werden müssen. Wir empfehlen einen Besuch einer Gedenkstätte bereits in der neunten Jahrgangsstufe und die fachliche Thematisierung in früheren Jahrgangsstufen. Gemäß § 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes haben Schulen den Auftrag zur Erziehung der Jugendlichen zu mündigen Bürger*innen, die fähig sind, die Werte der Demokratie und der Menschlichkeit zu verteidigen. Dies schließt gem. § 4 Abs. 5, Nr. 10 BbgSchulG die aktive Verhinderung von Nationalsozialismus, Diktaturen und menschenverachtenden Ideologien ein.

Konkrete Maßnahmen und Empfehlungen

  1. Koordinierung und Unterstützung: Ein Referent im Landesinstitut bzw. dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sollte die landesweite Gedenkstättenpflege koordinieren und sicherstellen, dass die finanziellen Mittel langfristig für Gedenkstättenbesuche zur Verfügung stehen.
  2. Filme und Medien: Bei der Auswahl von Filmen zur Vorbereitung und Nachbereitung ist Vorsicht geboten. Filme wie „Der Junge im gestreiften Pyjama“ oder „Das Leben ist schön“ sind ungeeignet. Stattdessen sollten Filme ausgewählt werden, die eine realistische und nicht verharmlosende Darstellung der NS-Verbrechen bieten, wir empfehlen bspw. “Das Spielzeugland”, “Schindlers Liste”, “Der letzte Zug” et cetera. Solche Filme müssen durchgängig und ohne Ablenkung erlebt werden.
  3. Kritisches Betrachten: Es sollte ein Misstrauen gegen über Bildern und simplifizierenden Darstellungen entwickelt werden, da der überwiegende Anteil der Überlieferungen/Darstellungen zu Propagandazwecken entstanden ist. Ferner ist zu beachten, dass die Gelände der Gedenkstätten sich ebenso seit der Befreiung deutlich verändert haben.
  4. Erziehung vor Bildung: In Anlehnung an die Prinzipien des Brandenburgischen Schulgesetzes sollte die Erziehung zur Demokratie und Menschlichkeit Vorrang vor der reinen Wissensvermittlung haben. Dies ist besonders wichtig, um ein Werteverständnis zu fördern, das auf Empathie und Humanität basiert.
  5. Langfristige Wirkung: Die Besuche dürfen keine einmaligen Ereignisse sein, sondern müssen nachhaltig in den Schulalltag integriert werden, z.B. durch zusätzliche Projekttage. Die Eindrücke und Erkenntnisse sollen die Schüler*innen langfristig prägen. Es muss verhindert werden, dass die Verbrechen des Nationalsozialismus weichgespült oder relativiert werden. Es ist unsere Pflicht, die Erinnerung an diese Verbrechen lebendig zu halten und ihre Bedeutung für die Gegenwart und Zukunft zu betonen.
  6. Empfehlungen für den Unterricht: Lehrkräfte sollten auf geeignete Materialien und didaktische Konzepte zurückgreifen können, um die Gedenkstättenbesuche vor- und nachzubereiten. Dazu sollte das Landesinstitut bzw. das für Schule zuständige Ministerium eine Stelle einrichten. Dies könnte auch die Zusammenarbeit mit Institutionen und Expert*innen umfassen, die sich mit der Aufarbeitung der NS- Geschichte beschäftigen.
  7. Einbeziehung der Eltern: Eltern sollten in den Prozess der Erinnerungsarbeit einbezogen werden. Informationsveranstaltungen und gemeinsame Projekte können dazu beitragen, dass das Bewusstsein für die Bedeutung von Gedenkstättenbesuchen auch im familiären Umfeld gestärkt wird.
  8. Digitale Gedenkstättenpädagogik: Angesichts der zunehmenden Digitalisierung können digitale Formate und virtuelle Rundgänge eine Ergänzung zu realen Gedenkstättenbesuchen darstellen. Sie sollten jedoch nie als Ersatz, sondern als ergänzendes Medium betrachtet werden.
  9. Evaluation und Weiterentwicklung: Die Durchführung und Wirkung von Gedenkstättenbesuchen sollte regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt werden. Rückmeldungen von Schüler*innen, Lehrkräften und Gedenkstättenpersonal kann helfen, die pädagogischen Ansätze zu verbessern und an aktuelle Herausforderungen anzupassen.
  10. Zusammenarbeit mit Jugendorganisationen: Eine Zusammenarbeit mit demokratischen (internationalen) Jugendorganisationen und zivilgesellschaftlichen Initiativen kann dazu beitragen, die Erinnerungsarbeit breiter zu verankern und jugendliche Multiplikatoren zu gewinnen.

Gedenkstättenbesuche sind keine Marienerscheinungen, die plötzlich eine tiefgreifende Veränderung bewirken. Sie sind ein wichtiger Bestandteil eines umfassenden Bildungs- und Erziehungskonzeptes, das dazu beitragen soll, dass die Schrecken des Nationalsozialismus niemals vergessen und niemals wiederholt werden. „Darüber zu reden ist unmöglich. Darüber zu schweigen verboten.“ In diesem Sinne appellieren wir an alle Schulen in Brandenburg, die Erinnerungsarbeit intensiv und verantwortungsvoll zu gestalten und zu fördern.

Der Landesschülerrat Brandenburg steht geschlossen hinter diesen Forderungen und wird sich weiterhin für die umfassende Integration von Gedenkstättenbesuchen in den schulischen Alltag einsetzen. Nur so können wir sicherstellen, dass kommende Generationen die Werte unserer demokratischen Gesellschaft verstehen und verteidigen.

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