Ja, richtig gehört, deine LehrerInnen dürfen Hausaufgaben nicht benoten, wenn sie ausschließlich Zuhause gemacht wurden. Wenn Du sie jedoch in der Schule schon angefangen hast, gilt diese Regelung nicht.
Grundlage ist die VV – Leistungsbewertung – 11

Und wie sieht es aus, wenn es eine 6 gibt, bei drei Mal nicht erbrachten Hausaufgaben? Wie und wo ist das geregelt?
Das glaube ich nicht. Im verlinkten Teil der „Verwaltungsvorschrift Leistungsbewertung“ steht das so explizit, wie von Euch dargestellt, gar nicht drin.