Arbeitsgrundlage

gesetzliche Grundlage

Wir, der Landesrat der Schülerinnen und Schüler des Landes Brandenburg, sind ein schulpolitisches Gremium das auf Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) arbeitet. Welche der 149 Paragraphen des Schulgesetzes legen den Grundstein für unsere Arbeit?

§ 46 Abs. 1 Punkt 5

Ohne diesen Punkt würden wohl die wenigsten davon wissen, dass sie mit ihrer Stimme etwas bewegen können.

§ 75

Legt in acht Absätzen einige Grundsätze für die Arbeit der Gremien fest.

§ 76

Dieser Paragraph regelt wie die Gremien grundlegend tagen sollten und das sie sich zu den entsprechenden Regelungen im Schulgesetz eine Geschäftsordnung geben dürfen

§ 77

Regelung der Abstimmungen und Beschlüsse innerhalb des Gremiums.

§ 78

Im § 78 wird festgeschrieben welche Personen oder Organe die Gremien zu wählen haben und wie sie dieses tun sollten. Außerdem wird in Absatz 2 die Legislaturperiode auf zwei Jahre beschränkt.

§ 80

Entstehende Kosten werden nach Absatz 2 Punkt 3 durch das Land getragen. Der Landesschülerrat verfügt über ein jährliches Gesamtbudget von über 22.000€

§ 138

In sechs Absätzen regelt § 138 die Funktion und grundlegende Arbeitsweise der Landesräte. Es werden die zu wählenden Ämter aufgeführt und durch Absatz 6 erhält der Landesrat der Schülerinnen und Schüler fachliche und organisatorische Unterstützung durch Landesberatungslehrkräfte.

§ 139

Dieser Paragraph legt die Arbeitsweise und Funktion des Landesschulbeirates fest, an dessen Sitzungen wir regelmäßig teilnehmen müssen.

Unsere Geschäftsordnung

Das Brandenburgische Schulgesetz regelt nur die grundlegende Arbeit des Gremiums. Um zielgerichtet und organisiert arbeiten zu können, haben wir, nach § 76 Abs. 5, eine Geschäftsordnung aufgesetzt. Sie konkretisiert unsere Arbeitsweise und die innere Struktur, außerdem definiert sie die Aufgabenbereiche verschiedener Organe und Personen.

Hier kannst du einen Blick in unsere am TT.MM.JJJJ beschlossene Geschäftsordnung werfen.